Fabrikgesetz

Unter den Fabrikgesetzen oder der Fabrikgesetzgebung (Factory Act) versteht man die in England ab 1833 und später auch in anderen Ländern langsam einsetzende staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter vor der Willkür der Fabrikherren (Unternehmer). Diese beschäftigten die ihnen zu Beginn der Industrialisierung vollkommen ausgelieferten Arbeiter üblicherweise 15 Stunden pro Tag und länger. Im Vereinigten Königreich wurden vor allem Frauen und Kinder als nationale Ressource und damit als besonders schützenswert angesehen. Das Fabrikgesetz wurde in der Schweiz 1966 durch das Arbeitsgesetz abgelöst.


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